_ vom 22. September 2020 wurde unter anderem festgehalten, dass der Beschwerdeführer an Kniebeschwerden leide und diese auf eine Knorpelschädigung zurückzuführen seien. Ob sich diese während der geplanten Haft verschlechtern werden, könne nicht gesagt werden, da nicht klar sei, wie sich der Knorpelschaden zwischen der Diagnosestellung im November 2019 und dem heutigen Datum (22.09.2020) entwickelt habe (Akten BVD, pag. 366 f.).