Wird eine Begutachtung durchgeführt, besteht weiter gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung keine Verpflichtung zu einer persönlichen Exploration, wenn die vorliegenden aktuellen Berichte eine hinreichende Grundlage bilden (Urteil des BGer 6B_580/2010 vom 26. Juli 2010 E. 1.). 14.3 Der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers wurde im vorliegenden Verfahren verschiedentlich aktenkundig dokumentiert.