Um im Strafvollzug einer Arbeit nachgehen oder gar eine Weiterbildung absolvieren zu können oder im Idealfall gar eine Weiterentwicklung beruflicher Perspektiven zu erlangen, sei es unabdingbar, dass ein Insasse vollständig arbeitsfähig sei, was im Zeitpunkt der getroffenen Verfügungen nicht der Fall gewesen sei. Es sei wünschenswert, dass der Beschwerdeführer in beruflicher Hinsicht eine neue Chance erhalte und zum Lebensunterhalt der Familie beitragen könne. Ein Pekulium stelle einen Mehrwert für die Zeit nach dem Strafvollzug dar und stärke das Selbstvertrauen eines Insassen.