Die Abklärung des Gesundheitszustandes sei eine klassische Aufgabe, welche von der Untersuchungsmaxime abgedeckt werde, weil die Behörde für die Beschaffung dieses qualifizierten ärztlichen Faktenmaterials verantwortlich sei. Das Ziel der Strafverfolgung sei unbestrittenermassen die erfolgreiche Resozialisierung bzw. die Wiedereingliederung des Straftäters in die Gesellschaft. Dazu sei Arbeit ein wichtiges Element.