__ und Dr. med. D.________ auseinandergesetzt und es habe vorliegend kein Anlass bestanden, weitere Abklärungen vorzunehmen, zumal weder Hinweise für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dieser Ausführungen bestanden hätten noch Anhaltspunkte für bisher unerwähnt gebliebene gesundheitliche Probleme auszumachen gewesen seien.