7. Die Verfahrensleitung erachtete den Schriftenwechsel mit Verfügung vom 6. September 2021 als abgeschlossen und stellte den Parteien den schriftlichen Entscheid der Kammer in Aussicht (pag.105 ff.). Mit Eingabe vom 13. September 2021 reichte der Beschwerdeführer schliesslich seine abschliessenden Schlussbemerkungen zu den Akten (pag. 113 ff.). II.