22 ff.). Im Rahmen seiner Schlussbemerkungen vom 24. April 2021 ersuchte der Beschwerdeführer ferner um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (amtliche Akten SID, pag. 25 ff.). 4. Mit Entscheid vom 12. Mai 2021 wies die Vorinstanz die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab (amtliche Akten SID, pag. 32 ff.; zur Begründung: Ziff. 13.1 hiernach).