Am 17. Januar 2021 ersuchte der Beschwerdeführer um Zustellung einer beschwerdefähigen Verfügung (amtliche Akten BVD, pag. 385 ff.). Mit beschwerdefähiger Verfügung vom 5. Februar 2021 wiesen die BVD das Gesuch des Beschwerdeführers um Vollzugsaufschub erneut ab (amtliche Akten BVD, pag. 390 ff.).