2. Mit Aufgebots- und Vollzugsverfügung vom 31. Juli 2020 wurde der Beschwerdeführer von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Amts für Justizvollzugs des Kantons Bern (nachfolgend BVD) per 14. September 2020 zum Haftantritt aufgeboten (amtliche Akten BVD, pag. 355 ff.). Am 11. Dezember 2020 wiesen die BVD das am 5. September 2020 eingereichte Gesuch des Beschwerdeführers um Aufschub des Strafantritts ab (amtliche Akten BVD, pag. 360 ff., pag. 382 ff.). Am 17. Januar 2021 ersuchte der Beschwerdeführer um Zustellung einer beschwerdefähigen Verfügung (amtliche Akten BVD, pag.