1. A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 12. April 2019 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (teilweise mengenmässig qualifiziert begangen), Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie Widerhandlung gegen das Ausländergesetz zu einer Freiheitsstrafe von 57 Monaten und zu gemeinnütziger Arbeit von insgesamt 52 Stunden verurteilt (amtliche Akten BVD, pag. 234 ff.). Eine dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen wies das Bundesgericht mit Urteil vom 5. Mai 2020 ab (amtliche Akten BVD, pag. 347 ff.).