Sie vermag nichts zu ihren Gunsten daraus abzuleiten, dass sie vorbringt, sie kenne niemanden, der seine Terrassenmöbel jeden Abend in den Innenbereich räume. Nach dem Gesagten ist nicht erforderlich, dass die gesamte Aussenbestuhlung in den Innenbereich geräumt wird. Vielmehr genügt es, die Schliessung der Terrasse anderweitig zu kennzeichnen. Alleine die Schliessung der Eingangstüre vermag den Gästen jedoch nicht eindeutig zu signalisieren, dass auch die Terrasse geschlossen ist und sie sich dort nicht mehr aufhalten dürfen. Eine Überzeitbewilligung lag überdies keine vor.