Den Akten ist indes kein Hinweis zu entnehmen, dass die Beschuldigte Anstalten zur Schliessung der Terrasse getroffen hat. Indem sie gemäss eigenen Angaben erst um ca. 01.00 Uhr begonnen hat, Teile der Aussenbestuhlung zusammen zu räumen, hat sie indirekt den konsumwilligen Gästen signalisiert, die Terrasse stünde bist dahin – und somit über die reguläre Polizeistunde hinaus – noch für den Konsum der zuvor bei ihr gekauften Getränke zur Verfügung. Sie vermag nichts zu ihren Gunsten daraus abzuleiten, dass sie vorbringt, sie kenne niemanden, der seine Terrassenmöbel jeden Abend in den Innenbereich räume.