12. Subsumtion Als Gastgewerbebewilligungsinhaberin trägt die Beschuldigte die Verantwortung dafür, ihren Betrieb rechtzeitig zu schliessen. Sie hat dafür zu sorgen, dass sich nach gesetzlicher Schliessungsstunde keine Gäste mehr im Innen- oder Aussenbereich aufhalten und Getränke oder Speisen konsumieren. Die Betriebsschliessung muss klar signalisiert werden. Mit Abschliessen der Eingangstüre der Bar um 00.30 Uhr hat die Beschuldigte die Schliessung des Innenbereichs deutlich zum Ausdruck gebracht.