III.1. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 57). Sie sind ebenfalls spätestens um 00.30 Uhr zu schliessen. Die Anforderungen an die ordnungsgemässe Schliessung sind unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der gesetzlichen Schliessungsstunde zu betrachten. Die verantwortliche Person hat zu signalisieren, dass ihr Betrieb inkl. Aussenbereich geschlossen ist. Der Gastgewerbebetrieb muss für konsumwillige Gäste nach der gesetzlichen Schliessungsstunde eindeutig als geschlossen erscheinen. Dies kann sogar mit einer nach wie vor offenen Eingangstüre der Fall sein.