1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend Beschuldigte) mit Urteil vom 5. Mai 2021 (pag. 42 ff.) wegen Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz durch Nichtschliessen des Gastwirtschaftsbetriebes zur gesetzlichen Schliessungsstunde, begangen am 27. Juni 2020, ca. 01.05 Uhr in B.________, schuldig (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 43). Es verurteilte sie zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteils;