6. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - Fürsprecher Q.________ (auszugsweise Ziff. I.3.) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Urteilsdispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Migration und Personenstand (MIP; Art. 82 VZAE; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der G.________ (Ausgleichskasse) (Art. 90 AHVG; auszugsweise Ziff.