3. A.________ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im ersten oberinstanzlichen Verfahren durch den Kanton Bern zu Handen von Rechtsanwalt B.________ eine anteilsmässige Entschädigung von pauschal CHF 4‘000.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) ausgerichtet.