10.4 Neubeurteilungsverfahren Im Neubeurteilungsverfahren unterliegt der Beschuldigte mit seinem Antrag auf Herausgabe des Porsche Cayenne TDI und hat daher die entsprechenden Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘000.00 (Art. 424 StPO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Bst. a VKD), zu tragen (Art. 428 Abs. 1 StPO). Ebenfalls sind dem Beschuldigte die bis zur Verwertung anfallenden Lagerungskosten aufzuerlegen. Vorbehalten bleiben die seit dem 1. September 2019 bis zum Erlass des Entscheids des Bundesgerichts anfallenden Lagerungskosten (vgl. dazu Ziff. 10.3 hiervor).