Die Lagerungskosten ab dem 1. September 2019 bis zum Urteil des Bundesgerichts vom 3. Juni 2021 in der Höhe von CHF 2‘499.73 (inkl. MwSt.) trägt der Kanton Bern. Ferner werden davon ausgehend 5/9 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 7‘500.00, ausmachend CHF 4‘166.66 dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. 4/9 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 3‘333.34, trägt der Kanton Bern. 10.4 Neubeurteilungsverfahren