Dies betrifft am gesamten Verfahren gemessen jedoch bloss einen untergeordneten Punkt. Die Kammer erachtet demnach als angemessen, dem teilweise obsiegenden Beschuldigten die angefallenen Kosten für die Lagerung des Porsche Cayenne TDI vom 1. August 2018 bis 31. August 2019 in der Höhe von CHF 1‘540.10 (inkl. MwSt.) und ab dem 4. Juni 2021 bis 30. Juni 2022 in der Höhe von CHF 1‘528.27 (inkl. MwSt.), ausmachend insgesamt CHF 3‘068.37 (inkl. MwSt.), sowie der bis zur Verwertung noch anfallenden Kosten aufzuerlegen.