36 Abs. 3 BV ist. Der Porsche Cayenne TDI ist daher zur Verwertung einzuziehen. Der Nettoerlös (Verkaufspreis abzüglich der dem Beschuldigten ab 1. Juli 2022 bis zur Verwertung anzulastenden noch nicht berücksichtigten Lagerungskosten) ist zur Deckung der Verbindungsbusse gemäss Ziff. III.3. Urteilsdispositiv und der vom Beschuldigten zu tragenden erstund oberinstanzlichen Verfahrenskosten gemäss Ziff. III.4., III.5. und III.6. bzw. IV.4. zu verwenden. Ein allfälliger Überschuss ist dem Beschuldigten auszubezahlen. 17 III. Kosten und Entschädigung