Daneben begründet der Beschuldigte den angeblich hohen Affektionswert des Porsche Cayenne TDI’s in keiner Weise. Wie dargelegt, war der Beschuldigte in der Vergangenheit offensichtlich nicht um Tilgung der Schulden bei der öffentlichen Hand bemüht, eine anderweitige Durchsetzung der Verfahrenskosten und Eintreibung der Verbindungsbusse fällt angesichts der prekären Schuldenlage des Beschuldigten praktisch ausser Betracht.