Es sei in diesem Kontext daran erinnert, dass es der Beschuldigte als Halter des Porsche Cayenne TDI in der Hand gehabt hätte, durch eine Zustimmung zu einer vorzeitigen Verwertung einen höheren Erlös zu erzielen und jahrelange Lagerkosten zu vermeiden. Der Beschuldigte hat die Zustimmung mehrmals verweigert und kann sich nunmehr zur Vermeidung einer Einziehung in fine nicht auf Wertverfall und hohe Lagerkosten berufen. Daneben begründet der Beschuldigte den angeblich hohen Affektionswert des Porsche Cayenne TDI’s in keiner Weise.