Demgegenüber steht das Interesse des Beschuldigten, das sich in seinem Eigentum befindliche Fahrzeug zurück zu erhalten. Entgegen dem Einwand der Verteidigung ist dem Beschuldigten trotz eines für ihn allenfalls subjektiven Werts ohne Weiteres zumutbar, ohne die Rückgabe des Fahrzeugs auszukommen, da es sich beim Porsche Cayenne TDI nicht um einen Gegenstand mit Affektionswert, sondern um einen Gebrauchsgegenstand handelt, zumal der Beschuldigte dieses gemäss eigener Angaben sowohl als Geschäfts- als auch als Privatauto nutzte (SK 18 494, pag. 1665 Z. 30 ff.).