__ GmbH hervor; dieser verzeichnet sogar Verlustscheine des Gemeinwesens in der Höhe von gesamthaft mehr als CHF 90‘000.00. Damit ist erstellt, dass die Zahlungsmoral des Beschuldigten dem Gemeinwesen gegenüber äusserst schlecht ist und seine finanzielle Situation offensichtlich desolat. Dies war bereits im Verfahren SK 18 494 festzustellen und hat sich seither nicht geändert. Vor diesem Hintergrund ist kaum vorstellbar, dass der Beschuldigte im Falle des Verzichts auf die Einziehung um Begleichung der Verfahrenskosten und der Verbindungsbusse bemüht oder gar einen allfälligen Erlös aus dem privaten Verkauf des Porsche Cayenne TDI zur Tilgung gerade dieser Schulden verwenden würde.