Aus den beiden edierten Betreibungsregisterauszügen über den Beschuldigten als Privatperson sowie seine GmbH M.________ GmbH geht allerdings hervor, dass gegen den Beschuldigten persönlich Verlustscheine im Betrag von CHF 88‘618.15 und gegen die M.________ GmbH solche in der Höhe von CHF 186‘064.15 bestehen.