StPO zu qualifizieren ist. Der Beschuldigte als Halter des Fahrzeugs hat seine Zustimmung zu einer vorzeitigen Verwertung des beschlagnahmten Porsche Cayenne TDI im Vorverfahren konsequent und mehrmals verweigert und einen höheren Verwertungserlös und die Vermeidung von jahrelangen Lagerkosten verunmöglicht. Die Verwertung ist demnach geeignet, das angestrebte Ziel, nämlich die Deckung der Verfahrenskosten sowie der Busse, zu erreichen. Was die Voraussetzung der Erforderlichkeit anbelangt, so ist der polizeiliche Leumundsbericht vom 20. Juni 2021 (pag.