Das Fahrzeug wurde vor einem Jahr mit CHF 15‘736.00 veranschlagt, wobei dieser Wert aufgrund der seither eingetretenen Knappheit von Occasionsfahrzeugen sicher nicht abgenommen hat. Selbst unter Berücksichtigung allfälliger einzelner Standschäden ist von einem nicht unerheblichen Verwertungserlös auszugehen. Im Übrigen ist der Generalstaatsanwaltschaft beizupflichten, dass die Argumentation der Verteidigung betreffend mangelnde Eignung der Verwertung zufolge Wertverlusts des Porsche Cayenne TDI als treuwidrig i.S.v. Art. 3 StPO zu qualifizieren ist.