Um eben dies zu verhindern, sei der fallführende Staatsanwalt bereits mit Schreiben vom 13. Februar 2015 mit der Bitte an den Beschuldigten gelangt, einer vorzeitigen Verwertung des Fahrzeugs zuzustimmen (pag. 802 f.). Nachdem keine Antwort eingelangt sei, habe der Staatsanwalt den Beschuldigten mit Schreiben vom 18. März 2015 erneut aufgefordert, die Einverständniserklärung unterzeichnet zu retournieren. Hierauf habe Rechtsanwalt B.________ mit Schreiben vom 20. März 2015 mitgeteilt, dass sein Mandant als Halter des Fahrzeuges nicht berechtigt sei, einer vorzeitigen Verwertung zuzustimmen.