13 Einziehung des beschlagnahmten Fahrzeugs zwecks Verwertung als verhältnismässig (pag. 1280). Dass das Fahrzeug seit der Beschlagnahmung einen erheblichen Wertverlust erlitten habe, sei unbestritten. Um eben dies zu verhindern, sei der fallführende Staatsanwalt bereits mit Schreiben vom 13. Februar 2015 mit der Bitte an den Beschuldigten gelangt, einer vorzeitigen Verwertung des Fahrzeugs zuzustimmen (pag.