Auch nach Verrechnung mit der Entschädigung für die Anwaltskosten verblieben für die restanzlichen Verfahrenskosten (inklusive die bis zur Verwertung anfallenden Lagerungskosten) und die Verbindungsbusse deutlich mehr als CHF 15‘000.00, welche mit dem Erlös aus der Verwertung des Porsche Cayenne verrechnet werden könnten. Ein Missverhältnis zwischen den anfallenden Kosten sowie der Busse einerseits und dem von der Kammer errechneten Marktpreis als voraussichtlich höchstmöglicher Verwertungserlös andererseits bestehe daher nicht.