12 nommene Dauer des Verfahrens von der Tat bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens sei bei der Neubeurteilung analog eines zulässigen Novums zu berücksichtigen. Dies schlage auch auf die Kostenliquidation durch. Die Beschlagnahme vom 13. Februar 2015 habe ausschliesslich der Sicherstellung von Kosten und Sanktionen gedient. Der Beschuldigte, der sich immer gegen den Vorwurf strafbarer Handlungen gewehrt habe, habe sich konsequenterweise gegen die vorzeitige Verwertung gewehrt, die im Übrigen von der Zustimmung des Eigentümers unabhängig sei.