Dies wäre die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde. Unabhängig davon erscheine es aber geradezu als offensichtlich, dass der zur Kostendeckung einzuziehende Porsche Cayenne TDI nach jahrelanger Beschlagnahme derart stark an Wert verloren habe, dass eine Verwertung keinen Erlös erwarten lasse, der auch nur in die Nähe des subjektiven Werts gelangen könne, den das Fahrzeug für den Beschuldigten habe. Vielmehr sei davon auszugehen, dass eine Verwertung des Fahrzeugs kaum die Verwertungskosten decken dürfte.