Das Verfahren wird nur insoweit neu in Gang gesetzt, als dies notwendig ist, um den verbindlichen Erwägungen des Bundesgerichts Rechnung zu tragen (BGE 143 IV 214 E. 5.2.1). Vorliegend sah das Bundesgericht mit Urteil 6B_140/2020 vom 3. Juni 2021 eine Verletzung der Begründungspflicht im Zusammenhang mit der angeordneten Verwertung des Porsche Cayenne TDI zur Kostendeckung. Es wies die Kammer an, die nötigen Feststellungen zu tätigen und anschliessend neu zu entscheiden (E. 5.4.2 des Urteils). Die anderen Teile des aufgehobenen Urteils sind unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Erwägungen in das neue Urteil zu übernehmen.