1. Das Urteil vom 8. August 2019 sei unter Vorbehalt der nachfolgenden Anträge zu bestätigen. 2. Die Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die Geldstrafe von 300 Tagessätzen sowie die Busse von CHF 3,500.00 seien angemessen zu reduzieren. 3. Die vom Berufungsführer zu tragenden Verfahrenskosten gemäss Ziff. III. 4 und 5 seien angemessen zu reduzieren. 4. Der beschlagnahmte Personenwagen, Porsche Cayenne TDI, Kfz-Kennzeichnen ________ (Fahrgestell-Nr. ________) sei dem Berufungskläger zurückzugeben. Eventualiter: Der Wert