Innert einmal erstreckter Frist replizierte Rechtsanwalt B.________ im Namen und im Auftrag des Beschuldigten mit Eingabe vom 18. Januar 2022 (pag. 1190 f.). Mit Verfügung vom 19. Januar 2022 (pag. 1193 f.) wurde der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit gegeben, innert 20 Tagen eine Duplik einzureichen. Die fristgerecht eingereichte Duplik datiert vom 2. Februar 2022 (pag. 1196). Bezugnehmend auf die Verfügung vom 23. Juni 2022 (pag. 1202 f.) sowie die Rechnung der O.________ AG für die Lagerungskosten (pag.