Von Amtes wegen werde die Erstellung eines ergänzenden Leumundsberichts über den Beschuldigten in Auftrag gegeben. Ferner werde über den Beschuldigten und die M.________ GmbH ein Betreibungsregisterauszug ediert. Schliesslich räumte die Verfahrensleitung den Parteien Gelegenheit ein, innert Frist von 20 Tagen ergänzende Beweisanträge zu stellen und forderte sie auf, mitzuteilen, ob sie mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden seien (Art. 406 StPO). Die beiden Betreibungsregisterauszüge datieren vom 22. Juni 2021 (pag. 1225 ff. und pag. 1229 ff.). Die Kantonspolizei T.______