Ob der beschlagnahmte Porsche Cayenne TDI zur Kostendeckung eingezogen werden dürfe bzw. ob eine solche Einziehung verhältnismässig sei, lasse weitere Sachverhaltsfeststellungen als notwendig erscheinen und reduziere sich nicht auf eine reine Rechtsfrage, welche das Bundesgericht mit freier Kognition prüfe. Die Sache sei daher an die Kammer zurückzuweisen, damit sie die nötigen Feststellungen tätige und anschliessend neu entscheide (E. 5.4.2 des Urteils).