4. Urteil des Bundesgerichts Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte am 3. Februar 2020 Beschwerde in Strafsachen an das Schweizerische Bundesgericht (pag. 1980 ff.). Mit Urteil 6B_140/2020 vom 3. Juni 2021 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut, hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Kammer zurück. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war (pag. 1197 ff.).