2. A.________ von der Anschuldigung der Urkundenfälschung, evtl. Anstiftung dazu, angeblich mehrfach begangen in der Zeit zwischen dem 15. Januar 2013 und dem 28. November 2013 und/oder zu einem späteren Zeitpunkt in E.________(Ortschaft) und anderswo z.N. der D.________ GmbH (gelöscht) freigesprochen wurde, unter Auferlegung von 1/8 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 3‘228.10 an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung von pauschal CHF 2‘700.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) an Rechtsanwalt B.________ für die Verteidigung von A.__