Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. 15 565962 88) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Bst. a DNA-Profil-Gesetz). 84 D.