Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. 15 565738 93) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Bst. a DNA-Profil-Gesetz). 83 C. I. E.________ wird schuldig erklärt: des Raufhandels, begangen am 30.6.2018 in Bern (Ziff. I.C der AKS), und in Anwendung der Artikel 34, 42 Abs. 1, 44, 47, 48a, 133 Abs. 1 StGB 418, 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: