_, c. zum Ersatz der anteilsmässigen erstinstanzlichen Parteikosten des Privatklägers E.________, ausmachend CHF 1'500.00, unter solidarischer Haftbarkeit mit A.________. 2. Soweit weitergehend wird die Zivilklage von E.________ abgewiesen. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten für die Beurteilung der Zivilklage werden zu den Kosten des Hauptverfahrens geschlagen. IV. Weiter wird verfügt: