2. Soweit weitergehend wird die Zivilklage von E.________ abgewiesen. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten für die Beurteilung der Zivilklage werden zu den Kosten des Hauptverfahrens geschlagen. V. Weiter wird verfügt: 1. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. 15 565761 01) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Bst. a DNA-Profil-Gesetz).