Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ vor erster Instanz mit CHF 12'419.30. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung im Umfang von 1/2, ausmachend CHF 6'209.65 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Verteidigung und dem vollen Honorar im Umfang von 1/2, ausmachend CHF 1'539.30, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Im Umfang von 1/2 besteht weder ein Rückforderungsrecht noch eine Nachzahlungspflicht.