1. zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 2'500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. zu den auf die Beurteilung des Raufhandels entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/3), insgesamt bestimmt auf CHF 11'301.25, ausmachend CHF 3'767.05.