für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________, unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung von CHF 3'917.95 (inkl. Anteil Auslagen und MwSt) an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________. II. A.________ wird schuldig erklärt: des Raufhandels, begangen am 30. Juni 2018 in Bern (Ziff. I.A.2 der AKS) und in Anwendung der Artikel 16 Abs. 1, 34, 42 Abs. 1, 44, 47, 48a, 133 Abs. 1 StGB 418, 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3, 429 Abs. 1 Bst. a StPO verurteilt: