23. Klagen der Beschuldigten 1 und 2 Der Beschuldigte 1 beantragte vor oberer Instanz die Ausrichtung einer Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe, mindestens aber CHF 500.00 (pag. 1152). Zur Begründung machte die Verteidigung geltend, durch die lange Verfahrensdauer – und die damit verbundene Verletzung des Beschleunigungsgebots – habe der Beschuldigte 1 eine lange Leidenszeit erdulden müssen, wobei zu berücksichtigen sei, dass er Vater dreier Kinder sei und als einziger der Beschuldigten eine Freiheitsstrafe befürchten müsste (pag. 1128).