Unterlassen das schädigende Ereignis mitverursacht hat. Sodann sieht das Gesetz Solidarhaftung für alle Täter vor, ohne nach Intensität der Mitwirkung zu differenzieren (Urteil des Bundesgerichts 6B_473/2012 vom 21. Februar 2013 E. 3). So haften beispielsweise alle Beteiligten einer Rauferei, bei welcher das Opfer mit Messerstichen verletzt wird – und zwar auch diejenigen, die nachweisbar kein Messer besassen. Die Beteiligung des jeden Einzelnen äussert sich bereits in moralischer Unterstützung und im Bewusstsein, gemeinsam ein Ergebnis anzustreben.