591, 609 – 614). Die entsprechenden Kosten von total CHF 1'182.40 sind lückenlos belegt (pag. 599 – 614). Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte (pag. 770) sind sämtliche Voraussetzungen für die Zusprechung von Schadenersatz (Schaden, natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Verhalten und dem Schaden, Widerrechtlichkeit der Schädigung sowie Verschulden der Schädiger) erfüllt.